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AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen
vor.
2. Angebot
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und
Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Modell-
Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts
bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet
werden können.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager Brackenheim. Entgegenstehende Vereinbarungen
müssen schriftlich bestätigt werden. Sofern nicht anders angegeben
gelten unsere Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Bestellung
4.1. Bestellungen müssen ab einem Auftragswert von 25.000,00 Euro
schriftlich, mit Rechtsgültiger Unterschrift, bei uns vorliegen.
4.2. Bei Bestellungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 Euro behalten
wir uns die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Käufers vor.
5. Liefer- und Leistungszeit
5.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
5.3. Liefer- und Leistungsbedingungen aufgrund höherer Gewalt und/oder
aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten
oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer
schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im
Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt
jedoch höchstens bis zu 5,0% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen. darüber hinausgehende Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.
6. Versand und Gefahrenübergang
6.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers.
6.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung
an die/den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zum Zwecke der Versendung unser Lager, bei Direktversand den europäischen
Einfuhrhafen verlassen hat.
6.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich
gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft
an den Käufer über.
6.4. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt auf
Kosten des Käufers.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt
jede Gewährleistung.
7.3. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen.
7.4. Bei begründeten Mängelrügen können wir verlangen,
dass der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur
und anschließender Rücksendung an uns schickt.
Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten
an einem anderen, von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen, werden
wir diesem Verlangen nachkommen , jedoch nur unter gesonderter Berechnung
von Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen.
7.5. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen.
Erst wenn Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende
Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus
welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften
Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht.
7.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet,
wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtung vollständig
erfüllt hat.
7.7. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind
ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich
vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
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8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich
aus welchem Rechtsgrunde, vor.
8.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller/Distributor,
jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht
durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum
des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig
(Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser
(Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht,
wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
8.3. der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgründe
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen
den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns angetretenen
Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf
unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offen zu legen
und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung,
hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
8.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käfers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des
Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs
des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder
Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt
vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
9. Zahlung
9.1. Soweit nicht anders vereinbart bzw. auf der Rechnung angegeben sind
unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
9.2. Wir sind berechtigt trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld aufzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten,
sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen anzurechnen.
9.3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens
jedoch in Höhe von 5,0% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
9.4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß
nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt,
so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
9.5. Der Käufer ist zur Anfechtung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
10. Schutz- und Urheberrechte
10.1. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich
zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz-
oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen
wird. Wir sind alleine berechtigt, den Käufer gegen Ansprüche
des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche
auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung
durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen sind. Wir
sind grundsätzlich bemüht, de, Käufer das Recht zur Benutzung
des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen
Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt
so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder
das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung
für die gezogenen Nutzungen erstatten.
10.2. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert
oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund Anweisungen des
Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen
von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber
Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw.
freizustellen.
10.3. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige
Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers
im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. der
Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche
Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen. Kopien dürfen
lediglich für Arbeitszwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angelegt
werden, eine Haftung durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen.
Sofern Originale einen Urheberrechtsschutzhinweisenden Vermerk tragen,
ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen. Liegen den Programmen
Lizenzvereinbarungen des Herstellers bei, sind diese für den Kunden
rechtsverbindlich.
11. Export
Der Export unserer Waren in nicht EG-Länder bedarf unserer schriftlichen
Zustimmung, unabhängig davon, dass der Käufer selbst verpflichtet
ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist Brackenheim
12.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Brackenheim.
Im Verkehr mit Kunden im Sinne des § 24 AGBG wird Brackenheim insgesamt
als Gerichtsstand vereinbart.
12.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des EGK und EAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein
oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise
möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben
davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige
Lücken.
LINSNER DATENTECHNIK GMBH - 74336 BRACKENHEIM
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